Wir bringen dich
in die Luft

Fluglizenz Privatpiloten

Aus- und Weiterbildung zum Privatpiloten

Die Ausbildung im Fliegerclub Erding e.V. dauert je nach Einsatz und Engagement zwischen ein und zwei Jahren.
Nach bestandener Prüfung sind die Piloten im Besitz einer Fluglizenz und können die vereinseigenen Flugzeuge chartern.

Zur Ausbildung gehören neben dem Theorielehrgang natürlich auch die praktische Fliegerei mit unseren Fluglehrern.
Mit Stolz können wir vermerken, dass wir in den letzten Jahrzehnten sehr viele Privatpiloten zu ihrem Traumziel Pilotenlizenz, verholfen haben.
Nähere Informationen erteilen wir dir sehr gerne, entweder persönlich oder schriftliche. Nimm doch einfach mit uns Kontakt auf. Die Kontaktdaten findest du auf unserer Kontaktseite.

Gerne laden wir dich in unser gemütliches Vereinsheim ein, damit du dir persönlich einen ersten Eindruck machen kannst.
Der praktische Flugunterricht findet auf der Katana DV 20, sowie auf der Piper PA28-140 statt.

Aktuell können wir leider bis Q4/2025 keine neuen Flugschüler aufnehmen.

Private Pilot Licence

Kosten ca. 7.750 €

Mit der PPL(A) – Private Pilot Licence (Aeroplane), Privatpilotenlizenz, kannst du dir den Traum vom Fliegen privat erfüllen. Du erhaltst damit die Berechtigung einmotorige Kolbenflugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen. Deine Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt.

Als frische Besitzer einer Privatpilotenlizenz (PPL-A) bekommt man eine Klassenberechtigung Single Engine Piston SEP (Land) und darf damit einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Diese Berechtigung, die später auf größere und komplexere Flugzeuge erweitert werden kann, ist grundsätzlich 24 Monate gültig. Dabei müssen in den letzten 12 Monaten des Zweijahres-Zeitraums lediglich 12 Stunden als verantwortlicher Pilot nachgewiesen werden. Durch Erbringung dieser Mindeststundenzahl und einem Übungsflug mit einem Fluglehrer kann die Klassenberechtigung verlängert werden. Und selbst wenn du diese Anforderung nicht erfüllst, weil du weniger oder gar nicht geflogen bist, brauchst du nur einen Prüfungsflug mit einem Flugprüfer und deine Berechtigung ist wieder für weitere 2 Jahre gültig.

Light Aircraft Pilot Licence

Kosten ca.  5.650 €

Die Privatpilotenlizenz, LAPL(A) gem. EASA-FCL, beinhaltet die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als Pilot In Command (PIC) nach Sichtflugbedingungen:

mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk

mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg

in den der EASA angehörenden Ländern

Hierbei dürfen bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden, sobald der Lizenzinhaber nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert hat.

Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Klassenberechtigungen erweitert werden. Für Flüge in andere Länder wird das Sprechfunkzeugnis (BZF I – deutsch und englisch oder BZF E ) und zusätzlich noch ein ICAO-Sprachtest benötigt.

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung: 16 Jahre (Erteilung der Lizenz ab 17 Jahre möglich)
  • Normale Gesundheit; medizinisches Tauglichkeitszeugnis erforderlich: LAPL oder Klasse 2 Medical
  • Nachweis der sog. Zuverlässigkeit nach § 7 (LuftSiG) (u.a. Check der strafrechtlichen Historie)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (‚Kfz-Punktekonto in Flensburg‘).

Die Ausbildung im Fliegerclub beginnt neben einigen begleitenden praktischen Ausbildungsflügen primär mit der Theorieausbildung, um die praktische Ausbildung dann effektiver durchführen zu können.

Die Theorieausbildung wird im Fliegerclub Mühldorf vor der praktischen Ausbildung entweder per Fernkurs über spezialisierte Flugschulen (z.B. CAT Europe) oder durch Kompaktkurse im sog. Frontalunterricht (z.B. 9 Tage Block in Tannheim durch die Flugschule Dolderer) durchgeführt.

Die Theorieinhalte sind für LAPL- und PPL-Lizenz identisch und umfassen min. 100h. 90h Stunden davon können in einem Computer-basierten Fernkurs erworben werden. Es werden folgende Fächer vermittelt:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation (Flugfunkverkehr)
  • Grundlagen des Fliegens (Technik 1)
  • Betriebsverfahren (Abläufe im Flugbetrieb)
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde (Technik 2)
  • Navigation

Im Anschluss an die Theorieausbildung wird die fliegerische Ausbildung (min. 30 Flugstunden für LAPL A, min. 45 Flugstunden für PPL A-Lizenz) intensiviert.
Die fliegerische Ausbildung erfolgt in drei Phasen:

  • Ausbildungsabschnitt A: Fähigkeit, ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich zu fliegen
  • Ausbildungsabschnitt B: Allein-Überlandreife inkl. selbstständig durchgeführtem Dreiecksflug über 270km
  • Ausbildungsabschnitt C: Erreichen der praktischen Prüfungsreife

Die erforderlichen Flugstunden mit den vereinseigenen Motorfluglehrern beinhalten für die LAPL A- bzw. PPLA-Lizenz

  • min. 15 bzw. 25 Stunden mit Lehrer
  • min. 6 bzw.  10 Stunden Soloflug unter Aufsicht des Lehrers
  • min. 3 bzw.  5 Stunden Überlandflug

Die praktische Ausbildung erfolgt auf den vereinseigenen Flugzeugen wie der zweisitzigen DA20 Katana, oder den viersitzigen Modellen Cessna 172S und DA40 Katana.

Ein weiterer Teil der Ausbildung zum Privatpiloten ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses, entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in Englisch/Deutsch (BZF I). Die Kenntnisse für das Sprechfunkzeugnis können über online- oder Präsenzkurse durch externe Partnerschulen erworben werden.
Da Piloten nur dann am Sprechfunkverkehr teilnehmen können, wenn zusätzlich für die verwendete Sprache ein Sprachenvermerk in ihrer Lizenz eingetragen ist, muss ein entsprechender Sprachnachweis erbracht werden, z.B.  über eine Selbsterklärung (deutsche Muttersprachler für Deutsch) oder eine spezielle Sprachprüfung für die entsprechende Fremdsprache.

Der Inhaber einer Privatpilotenlizenz (PPL-A) darf mit der erworbenen Klassenberechtigung ‚Single Engine Piston SEP (Land)‘ einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Diese Berechtigung ist 24 Monate gültig und kann später auf größere und komplexere Flugzeuge erweitert werden. Dabei müssen in den letzten 12 Monaten des Zweijahres-Zeitraums min. 12 Stunden als verantwortlicher Pilot nachgewiesen werden. Durch Erbringung dieser Mindeststundenzahl inkl. einer einstündigen Auffrischungsschulung mit einem Fluglehrer kann die Klassenberechtigung verlängert werden. Für LAPL A Lizenzinhaber sind die erforderlichen 12 Flugstunden inkl. Auffrischungsschulung innerhalb der vergangenen 24 Monate zu erbringen.

Nach Abschluss der Ausbildung beginnt die fliegerische Freiheit durch Flüge in der heimischen Gegend, in die Alpen, innerhalb Deutschlands und weite Streckenflüge ins Ausland.