Private Pilot Licence (Aeroplane)
Mit der PPL(A) – Private Pilot Licence (Aeroplane), Privatpilotenlizenz, kannst du dir den Traum vom Fliegen privat erfüllen. Du erhaltst damit die Berechtigung einmotorige Kolbenflugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen. Deine Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt.
Späteres Fliegen
Als frische Besitzer einer Privatpilotenlizenz (PPL-A) bekommt man eine Klassenberechtigung Single Engine Piston SEP (Land) und darf damit einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Diese Berechtigung, die später auf größere und komplexere Flugzeuge erweitert werden kann, ist grundsätzlich 24 Monate gültig. Dabei müssen in den letzten 12 Monaten des Zweijahres-Zeitraums lediglich 12 Stunden als verantwortlicher Pilot nachgewiesen werden. Durch Erbringung dieser Mindeststundenzahl und einem Übungsflug mit einem Fluglehrer kann die Klassenberechtigung verlängert werden. Und selbst wenn du diese Anforderung nicht erfüllst, weil du weniger oder gar nicht geflogen bist, brauchst du nur einen Prüfungsflug mit einem Flugprüfer und deine Berechtigung ist wieder für weitere 2 Jahre gültig.