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PPL N 750
Lizenz - Mit der Lizenz PPL N 750 können Sie ein zweisitziges Flugzeug in Deutschland fliegen, zum Beispiel unsere Katana DV-20 oder unsere Piper PA-18.  Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den Motorflug. Sie kann später beliebig um weitere Lizenzen erweitert und ergänzt werden
 
Voraussetzungen für die Zulassung zum Lehrgang sind:
Mindestalter 16 Jahre (Die Lizenz kann frühestens mit 17 Jahren erworben werden)
körperliche Tauglichkeit (fliegerärztliche Untersuchung Klasse 1 oder 2)
es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als untauglich erscheinen lassen.
 
theoretische Ausbildung - In der theoretischen Ausbildung werden die folgenden Fächer behandelt:
Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
Navigation
Meteorologie
Luftrecht
menschliche Leistungsfähigkeit
Verhalten in besonderen Fällen
Prüfung - Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im "Multiple Choice Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet ganz am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.
 
Erleichterungen - für die Inhaber andere Fluglizenzen oder bei Abschluss der Schulung innerhalb von 4 Monaten ergeben sich die folgenden Erleichterungen:
 
Wenn die praktische Ausbildung innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen wird, vermindert sich die Zahl der Flugstunden von 35 auf 30.
Inhaber einer Ultraleicht Lizenz (Dreiachs ULs) benötigen nur 7 Flugstunden, 10 Starts mit und 10 Starts ohne Lehrer, sowie einen An- und Abflug zu einem kontrollierten Flugplatz.
Für Segelflugzeug- oder Hubschrauberführer verkürzt sich die Ausbildung auf 20 Flugstunden.
Inhaber einer Motorseglerberechtigung (TMG) benötigen nur 5 Flugstunden sowie 10 Starts mit und 10 Starts ohne Lehrer.
Eine theoretische und praktische Prüfung ist immer erforderlich.